Inbetriebnahme

Die Inbetriebnahme einer verfahrenstechnischen Anlage ist die Gesamtheit der Maßnahmen und Vorgänge, die zur Aufnahme ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs dienen und im Sinne der dazu aufsichtsbehördlich erteilten Betriebsgenehmigung zum Erreichen der wirtschaftlichen Ziele, wie Produktivität und Produkteigenschaften zum Erreichen energetischer und ökologischer Ziele durchgeführt werden müssen.

Die Inbetriebnahme erfasst folglich die gesamte Infrastruktur einer verfahrenstechnischen Anlage einschließlich verbundener Einrichtungen zur Arbeitssicherheit, Verkehrssicherung, zum vorbeugenden Brandschutz usw.. Charakteristisch für Anlagen der Thermoprozesstechnik ist das Anheizen/Aufheizen auf Betriebstemperatur, dessen Verlauf durch die Konstruktion und Eigenschaften der feuerfesten Auskleidung und der Ofenkonstruktion bestimmt wird.

 

Röp
2020-01-10
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